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Neuer verpflichtender Aushang im Geschäftslokal zum Thema Gewährleistung

Ab 27. September 2026 müssen Unternehmen, die Waren an Konsumenten verkaufen mit einer von der EU harmonisierten Mitteilung vor dem Kauf darüber informieren, dass ein gesetzliches Gewährleistungsrecht besteht. Der zur Verfügung gestellte Aushang muss gut sichtbar im Geschäftslokal – beispielsweise im Kassenbereich – angebracht sein.

Vorweg: Verkäufer sind ab dem 26. September 2026 verpflichtet, den harmonisierten Hinweis gut sichtbar anzubringen. Die Mindestgröße des harmonisierten Hinweises ist das A4-Format. Der harmonisierte Hinweis muss – unter Berücksichtigung der Betrachtungsentfernung der Konsumenten – sichtbar und lesbar sein.

Und auch der QR-Code muss mit Mobilgeräten erfassbar sein. Die von der EU harmonisierte  Mitteilung zur Gewährleistung muss übriges auch in Online-Shops integriert werden.

Die Rechtsgrundlage dieser Neuerung ist das von der EU beschlossene Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026). Mit diesem wurde wiederum die europäische Richtlinie 2024/825 zur Stärkung der Verbraucherrechte verschärft.

GewährleistungAnmerkung: Aushang vom Stand 21. September 2026

Zusätzlicher Label für freiwillige Herstellergarantien

Zusätzlich zu der bereits beschriebenen Aushangpflicht, hat die EU einen Label für jene Produkte erstellt, bei denen Hersteller freiwillig eine Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten für das gesamte Produkt und für eine Dauer von mehr als zwei Jahren anbieten.

Aktuell gibt es keine Recherchepflicht für die Verkäufer, welche Produkte von Herstellern mit Garantien über die Gewährleistung hinaus verkaufen. Eine Kennzeichnungspflicht mit dem sogenannten GARAN Label entsteht jedoch, wenn der Hersteller Ihnen diese Information bereitstellt.

GARANAnmerkung: Label vom Stand 21. September 2026

Eine genaue Dokumentation zu dieser neuen europäischen Gesetzgebung und die Möglichkeit zum Download des Aushangs in mehreren Sprachen finden Sie auf der Webseite “Practical guidelines and High Resolution Vector files of the EU notice and label on product guarantees” der Europäischen Kommission.

Weitere neue Regelung für Online-Shops: Der “Widerrufsbutton”

Ab dem 1. Oktober 2026 muss neben dem Aushang zur Gewährleistung auch ein “Widerrufsbutton” in Online-Shops integriert sein. Falls Sie WordPress oder ein anderes CMS für Ihren Online-Shop verwenden, so stehen meistens rasch integrierbare plugins zur Verfügung. Nachfolgend ein Beispiel dazu für den das plugin “EU Widerrufsbutton für WooCommerce“. Im Zweifelsfalle sollte man recht rasch einen Kontakt zum Programmierer des eigenen Online-Shops suchen.