CoVID-19 Lockdown 2: Auswirkungen auf Hörakustiker

CoVID-19 Lockdown 2: Auswirkungen auf Hörakustiker
Betriebspraxis

Ab Dienstag, den 17. November 2020 geht der „softe“ in einen „harten“ Lockdown über. Im akustiker.at Ticker zum Lockdown 2 stellen wir Ihnen ausschließlich geprüfte Informationen zu Verordnungen, zum COVID-19-Maßnahmengesetz und zu Aussendungen der Wirtschaftskammer zur Verfügung.

Dieser akustiker.at Artikel wird laufend aktualisiert

17.11.2020 10:20

Positive Impulse an die Bevölkerung kommen von den Interessenvertretungen der Hörakustiker und Augenoptiker. Mittels Presseaussendung wird darauf hingewiesen, dass die beiden Berufsgruppen in der Zeit vom 17. November bis 6. Dezember 2020 geöffnet bleiben. Hingewiesen wird auch, dass man sich zuvor über etwaige Lockdown bedingte geänderte Öffnungszeiten informieren soll. Die Information wurde auf der Endverbraucherplattform www.optiker.at mit über 200.000 jährlichen Besuchern und dem begleitenden Instagram Feed vom eyewear & fashion Magazin ebenfalls kommuniziert.

16.11.2020 14:30

Laut der Kriterienliste der Wirtschaftskammer Österreich, basierend auf dem Verordnungstext des Gesundheitsministeriums dürfen gemäß §5 (4) Z4 und 5 Gesundheitsberufe – und dazu gehören Hörakustiker – sowohl das Geschäft zum Verkauf und Erbringung von Dienstleistungen geöffnet lassen.

15.11.2020 18:15

Eben konnten wir mittels Kontaktaufnahme mit den Tageszeitungen herausfinden, dass im ursprünglichen Entwurf der Verordnung Hörakustiker explizit wegen der körpernahen Dienstleistung angeführt wurden. Auf Basis dieses älteren Entwurfs dürften die Meldungen, dass Hörakustiker schließen müssen in manchen Tageszeitungen entstanden sein:

COVID-19-Notmaßnahmenverordnung Hörakustiker 1

In der aktuellen Fassung, die beim Sozialministerium herunterladbar ist, sind Hörgeräteakustiker jedoch nicht mehr im §5 (2) angeführt, die laut §5 das Betreten und Befahren des Kundenbereichs von Dienstleistungsunternehmen zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen verbietet.

COVID-19-Notmaßnahmenverordnung Hörakustiker 2

Wir hatten Kontakt mit den Journalisten von „Kurier“ und „heute“, welche den verwirrenden Passus zu den Hörgeräteakustikern aus den Online-Artikeln möglicherweise ebenfalls nach unserem Feedback entfernen werden.

15.11.2020 14:45

Zum Thema Kurzarbeit noch drei nützliche Links die direkt zu den wichtigsten Dokumenten gehen: 

=> FAQ Kurzarbeit

=> Downloadbereich AMS Kurzarbeit

=> Sozialpartnervereinbarungen für Begehren mit einem Kurzarbeitsbeginn

15.11.2020 11:45

Bereits seit Tagen kursiert die Vermutung, dass es zu einem weiteren „harten“ Lockdown kommen wird. Dieser wurde gestern von der Bundesregierung kommuniziert. Er gilt vorerst bis inklusive Sonntag, den 6. Dezember 2020.

In der aktuellen Fassung der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ist – wie im ersten Lockdown im März 2020 – der Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln weiterhin gestattet. 

=> Gesamter Verordnungstext des Gesundheitsministeriums

Einige Tageszeitungen wie „Kurier“ und „heute“ haben im Vorfeld berichtet, dass Hörgeräteakustiker geschlossen halten müssen. Uns liegt diesbezüglich weder eine Bestätigung noch eine Widerlegung dieser Information vor.

Möglicherweise umfasst die Ausnahme wie dann auch beim ersten Lockdown  Hörakustikbetriebe, da sie Heilbehelfe und Hilfsmittel verkaufen. Wir werden sobald wir weitere Informationen haben dies an dieser Stelle tickern.

Sollte eine Öffnung erlaubt sein, so werden möglicherweise eingeschränkte Öffnungszeiten Sinn machen. Ungeachtet ob Öffnungszeiten gänzlich oder teilweise eingeschränkt werden, sollte gegebenenfalls eine unverzügliche Anmeldung von Kurzarbeit bedacht werden. Die Antragstellung muss nämlich grundsätzlich vor Beginn des Kurzarbeitszeitraumes erfolgen.

=> Infos, Anmeldung und Formulare zur Kurzarbeit

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