ÖGK erhöht die Mindestgebrauchsdauer für Hörgeräte auf sechs Jahre

Die ÖGK hat die Krankenordnung geändert und die Mindestgebrauchsdauer für Hörsysteme von fünf auf sechs Jahre per 1. Mai 2026 erhöht. Diese Änderung wurde seitens der ÖGK ohne Verhandlungen mit der Bundesinnung der Hörakustiker getroffen.

Änderungen in der Krankenordnung kann die ÖGK ohne Verhandlungen mit der Wirtschaftskammer einseitig durchführen. Und auf dieser juristischen Basis wurde der §32 Abs. 1 Ziffer 4 der ÖGK Krankenordnung geändert und die Zahl „5“ mit der Zahl „6“ ersetzt. 

=> Hier finden Sie die “1. Änderung der Krankenordnung der ÖGK”

Seitens der Bundesinnung der Hörakustiker hört man, dass die WKÖ weder im Vorfeld über die Änderung informiert noch involviert war und man so schnell wie möglich Verhandlungen mit der ÖGK aufnehmen möchte. 

Was man bereits jetzt sagen kann ist, dass sich die Verlängerung der Gebrauchsdauer für die Versicherten der ÖGK nachteilig auswirken wird. Denn die Hörgeräte-Technik entwickelt sich rasant. So hatten beispielsweise Geräte vor fünf Jahren oft weniger Störlärmunterdrückung, schwächere Richtmikrofone, eingeschränkte Bluetooth-Funktionen, keine KI-gestützte Klanganpassung. Bereits nach vier Jahren können Mikrofone an Empfindlichkeit verlieren und die Lautsprecher – Hörer – an Leistung verlieren. Durch den permanenten Schweiß neigen Kontakte zu korrodieren und ein Akku verschleißt nun einmal, wie man es auch von einem fünf Jahre alten Mobiltelefon kennt.

Kurz und gut, jene Träger die Hörsysteme tragen müssen die mehr als fünf Jahre alt sind, verzichten ziemlich sicher auf einen deutlich besseren Hörkomfort. In diesem Zusammenhang kann man für die Hörgeräteträger nur hoffen, dass es bis zum Mai eine Einigung gibt, die ein Tragen über die fünf Jahre hinaus nicht gezwungen notwendig machen werden.

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